Herzlich willkommen auf der neuen Website für den Wirtschaftsstandort Aargau!

Entdecken Sie, was der Kanton Aargau als Unternehmensstandort zu bieten hat. Ob Sie bereits im Aargau ansässig sind oder einen neuen Standort für Ihr Unternehmen suchen – hier finden Sie umfassende Informationen, spannende Unterstützungsangebote, starke Netzwerke, Events und News aus der Aargauer Wirtschaft.

 

Die gezielte Vermarktung des Wirtschaftsstandorts Aargau ist Teil eines strategischen Entwicklungsschwerpunkts des Kantons, um besser aufzuzeigen, was der Aargau bereits heute für Unternehmen und Investoren zu bieten hat.

 

Ihr Team der Standortförderung Kanton Aargau

Unternehmensorientierte Wirtschaftsbedingungen

Attraktives Steuerpaket

Im Kanton Aargau profitieren Unternehmen von einem attraktiven Steuertarif. In Anlehnung an die beschlossene OECD-Mindeststeuer zahlen hier ansässige Unternehmen eine Gewinnsteuer von 15.1 Prozent. Investieren Firmen zudem in Forschung und Entwicklung, können sie ihre Steueraufwendungen weiter reduzieren. 

Im Überblick

Steuern im Kanton Aargau

Hier finden Sie die Übersicht der Steuern im Kanton Aargau sowie der Abzugsmöglichkeiten für Unternehmen.

Neu gegründete Unternehmen und Start-ups sind während fünf Jahren von der Mindestbesteuerung befreit.

Kapitalgeschellschaften und Genossenschaften entrichten als Mindeststeuer nach Artikel 88 StG (einfache Kantonssteuer)

  • 500 Franken für Kapitalgesellschaften
  • 100 Franken für Genossenschaften

Der Kanton Aargau bietet Unternehmen aus steuerlicher Sicht attraktive Vorteile:

  • Bei Kapitalgesellschaften unterscheidet der Kanton Aargau bei den direkten Steuern zwischen Gewinnsteuern und Kapitalsteuern. Die Gewinnsteuer wird an die Kapitalsteuer angerechnet. Die Steuerpflicht beginnt mit dem Tag der Eintragung ins Handelsregister.
  • Die effektiven Gewinnsteuern unter Abzug des Steueraufwandes betragen für Unternehmen mit einem Gewinn über 250'000 Franken einheitlich 15.1 Prozent.
  • Die Kapitalsteuern betragen 0.75 Promille des steuerbaren Eigenkapitals.
  • Der Aargau erhebt keine Liegenschafts- und Gewerbesteuer auf aus- und inländische Immobilien und erlaubt Rückstellungen für Forschung und Entwicklung (F&E) von bis zu 1 Million Franken.
  • Sofortabschreibungen auf Gegenstände des beweglichen Anlagevermögens sind möglich.
  • Geschäftsmässig begründeter Aufwand ist vom Gewinn abziehbar, wie z.B. Schuldzinsen, Unternehmenssteuern sowie geschäftsmässig begründete Auslagen und Spesen.
  • Pauschale Rückstellungen auf das Warenlager von bis zu einem Drittel des Wertes sind möglich.
  • Geschäftsverluste lassen sich bis sieben Jahre vortragen und mit kurzfristigen Gewinnen verrechnen.

Ausländische Unternehmen müssen klären, ob sie in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig sind.

 

Grundsätzlich gilt: Erbringt ein Unternehmen in der Schweiz Leistungen, so muss es die Schweizer Mehrwertsteuer entrichten. Unternehmen, die jährlich insgesamt weniger als 100'000 Franken steuerbaren Umsatz innerhalb der Schweiz erzielen, sind von der Mehrwertsteuerpflicht befreit. 

 

Die Anmeldung für die Mehrwertsteuer sowie weitere Informationen dazu finden Sie beim Bund.

Innovation wird belohnt

Abzug für Forschung und Entwicklung

Damit der Wirtschaftsstandort Aargau für Unternehmen attraktiv bleibt, hat die Förderung von Forschung und Entwicklung (F&E) einen hohen Stellenwert. 

 

  • Die Unternehmen können bis zu 50 Prozent der F&E-Aufwände über den geschäftsmässig begründeten F&E-Aufwand abziehen. Dasselbe gilt für 80 Prozent des Aufwands für F&E durch Dritte.
  • Gewinne aus Patenten und vergleichbaren Rechten können in einer Patent-Box mit einem reduzierten Satz von bis zu 90 Prozent besteuert werden.
  • Für den F&E-Zusatzabzug und/oder die Patent-Box-Besteuerung lässt sich der steuerbare Gewinn für die Kantons- und Gemeindesteuer um bis zu 70 Prozent reduzieren. Damit kann sich die effektive Gewinnsteuerbelastung auf bis zu 10.1 Prozent reduzieren.

 

Kontakt

Gemeinsam zum Ziel

Sie haben Fragen zu Ihrer künftigen Steuersituation im Kanton Aargau oder suchen zu spezifischen Anliegen eine Fachperson beim Kantonalen Steueramt? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Anja Borchart & Urs Rothlin