Aargauer Wirtschaftsdynamik kühlt sich ab
05. Juni 2024
Kanton Aargau will Unternehmen administrativ entlasten
Der Kanton Aargau will Unternehmen administrativ entlasten und baut dazu sein digitales Angebot von Dienstleistungen aus. So können laut Mitteilung neu die Grenzgängerbewilligungen EU/EFTA als erste ausländerrechtliche Bewilligungskategorie online beantragt werden. Die Anträge können auf dem Internetportal EasyGov gestellt werden.
Das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) bietet diese Dienstleitungen zu Grenzgängerbewilligungen seit einigen Wochen an. Dies betrifft laut der Mitteilung sowohl erstmalige Gesuche für eine Grenzgängerbewilligung für Arbeitnehmende EU/EFTA als auch Änderungen bei Stellenwechseln sowie Adress- oder Namensänderungen von Grenzgängerinnen und Grenzgängern.
Die neue digitale Dienstleistung sei dank Zusammenarbeit mit einzelnen Aargauer Unternehmen bereits in der täglichen Praxis erprobt und habe sich bewährt, heisst es in der Kantonsmitteilung. Im Ausländerbereich sollen schrittweise zusätzliche Bewilligungskategorien das Online-Angebot erweitern. Als nächstes sind seitens des MIKA Bewilligungsgesuche für Kurzaufenthaltsbewilligungen L und Aufenthaltsbewilligen B für Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige mit Stellenantritt bei einem Schweizer Unternehmen mit Arbeitsort im Aargau geplant.
Zusammen mit weiteren Kantonen sei der Aargau Pilotkanton für die Ausweitung der Online-Behördenangebote gewesen, heisst es weiter. Auf der Internetseite von EasyGov wird das Angebot als „Online-Schalter für Unternehmen“ bezeichnet. Die sichere und zuverlässige Plattform ermögliche Unternehmen das elektronische Abwickeln von Bewilligungs-, Antrags- und Meldeverfahren an einem einzigen Ort, heisst es dort. EasyGov entlaste und spare Kosten, bei den Unternehmen und bei den Behörden. ce/gba